Ratsversammlung am 19. Mai 2025

21.05.2025

Unser Bürgervorsteherin Susanne Ross (CDU) eröffnete und leitete am Montag eine weitere Sitzung der Schleswiger Ratsversammlung im Ständesaal des Rathauses.

Im Rahmen der jüngsten Sitzung sollte die neue Sitzungstechnik der Stadtverwaltung ausprobiert werden, sodass auf Sicht auch alle Sitzungen gestreamt werden können.

Im Rahmen der Sitzung erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Holger Ley, das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen und den Erhalt des KulturL weiterhin für maximal 2 Monate zu unterstützen (Juli + August 2025). Das Kulturzentrum Schleswig e.V. hat sich bereiterklärt, die Vereinsträgerschaft zu übernehmen. Auf allen Ebenen werden aktuell Fördermittel eingeworben, mit deren Entscheidungen jedoch frühestens im Juni/Juli 2025 zu rechnen sei. Danach sollen die aus städtischen Mitteln getragenen weiteren zwei Monatsmieten an die Stadtkasse zurückgezahlt werden.

Der Beschluss zum multifunktionalen Kulturhaus Auf der Freiheit – Verpachtungsgastronomie – wird wie ursprünglich vereinbart zurück in den Bau- Klima- und Umweltausschuss Anfang Juni verwiesen, da dieser ansonsten übergangen wird. Der vom Bürgermeister vorgetragene Weg jetzt eine Entscheidung herbeizuführen wurde durch die Ratsversammlung mehrheitlich abgelehnt.

Die Empfehlungsbeschlüsse der Hauptausschusssitzung wurden durch den Vorsitzenden Daniel Drews (CDU) vorgetragen und durch die Ratsversammlung ebenso beschlossen.

- Beschluss über die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SH Landestheater und Sinfonieorchester GmbH

- Beschluss über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung auf dem Gebiet des behördlichen Datenschutzes

- Beschluss über die Billigung des Konzernabschlusses der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH für das Geschäftsjahr 2023

- Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2024

Der Hauptausschussvorsitzende Daniel Drews (CDU) berichtete zur Personalangelegenheit, dass Eingruppierungsklagen der Reinigungskräfte gegen die Stadt Schleswig in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht erfolgreich waren und diese statt in die Entgeltgruppe 1 in die Entgeltgruppe 2 einzugruppieren seien. Drews berichtete, dass der Hauptausschuss nach Beratung und vorliegender Gutachten zu dem Ergebnis kam, nicht in die nächste Instanz zu gehen, sondern das Ergebnis anzuerkennen.

Die Höhergruppierung wirkt sich bei dem Ergebnis für die Stadt Schleswig nicht unerheblich aus. In 2025 und Folgejahren führt die finanzielle Mehrbelastung zu insgesamt 156.630 € p.a. im strukturellen Bereich und wird erneute Kraftanstrengungen bedeuten, die Mehrbelastung zu kompensieren.

Mit unserem Verzicht auf ein Berufungsverfahren „um jeden Preis“ möchten wir gerade den Beschäftigten in den kleinsten Gehaltsgruppen zeigen, dass wir ihre Arbeit schätzen und froh sind, sie für unsere schöne Stadt Schleswig zu haben.